GESELLSCHAFT
Eine (un-)ethische Sammlung?
Ein Paraffinwürfel mit enthaltenen Fetenteilen, wie er als Zwischenschritt für die Schnittserienpräparation angefertigt wurde (Foto: Michael Markert).
Wissenschaft und Ethik verhandeln seit Langem die Fragen: Was darf Wissenschaft und wie darf Ethik Wissensproduktion beeinflussen? Die Antwort ist abhängig von Wertevorstellungen. Diese sind kulturbedingt und geformt von zeitgenössischen Ansichten.
Die Arbeit mit Embryonen steht im Spannungsfeld verschiedener Interessen. Manche möchten diese verbieten, andere sehen kein Problem in ihr, da Embryonen für sie keine Persönlichkeit besitzen. Es ist auch eine Frage des Rechts: Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt, ein Mensch erhält staatlichen Rechtsschutz bei vollendeter Geburt. Dagegen steht das Embryoschutzgesetz. Dieses bietet Schutz für Embryonen bei Befruchtung der Eizelle. Dem Embryo vor der Geburt eine Persönlichkeit zuzusprechen ist so eine moralische Frage nach der Bedeutung von Leben.
Heutige Erkenntnisse und ethische Wertevorstellungen erachten die Blechschmidt Sammlung als „sensibel“. Ein „sensibles Objekt“ einer Sammlung hat eine fragwürdige Beschaffung und unbekannte Herkunft. Wenn diese zum Beispiel bei menschlichen Überresten unbekannt sind, kann in bestimmten Kontexten von einem Unrecht gesprochen werden. Die menschlichen Überreste von Embryonen, die für diese Sammlung genutzt wurden, entstammen aus vielen ungeklärten Situationen. Fehlende Einwilligungen zur Erforschung und die unbekannten Herkünfte der Embryonen stellen eine ethisch undurchsichtige Situation her.
Ein spannungsvolles Verhältnis von Wissenschaft und Ethik zeigt sich somit in der Sammlung. Die Embryomodelle sollen Wissen vermitteln, über sie wird dann ausgehandelt wann Leben beginnt. Ihre Entstehungsgeschichte ist aber bedenklich. Dabei besteht eine Uneinigkeit ob ein Embryo schon als menschlicher Leichnam gilt oder nicht.